Unser Gastaufnahmevertrag "denn Urlaub beginnt schon bei der Buchung" Der Gastaufnahmevertrag regelt für Gast und Gastgeber die gegenseitlichen Regelungen, denn eine vom Gast vorgenommene und vom Gastgeber akzeptierte Ferienwohnung-/ Zimmer-Reservierung begründet, zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einvertändnis beider Parteien gelöst werden. Daraus ergeben sich folgende Rechte und Pflichten: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindest gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen. 4. a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. 4.b Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw- Nichtanreise: Übernachtung mit Frühstück ........................................80 % Ferienwohnung oder reine Übernachtung...................90 % des vereinbarten Reisepreises „Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.” |